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   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2017 - 10 A 1797/15   

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https://dejure.org/2017,22787
OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2017 - 10 A 1797/15 (https://dejure.org/2017,22787)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.05.2017 - 10 A 1797/15 (https://dejure.org/2017,22787)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 10 A 1797/15 (https://dejure.org/2017,22787)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsverfügung der Behörde zur Herstellung der nördlichen und westlichen grenzständigen Gebäudeabschlusswände des rückwärtigen Anbaus des Wohnhauses und Geschäftshauses als Brandwände; Brandschutz durch Entfernung des auf den Außenwänden aufgebrachten brennbaren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordnungsverfügung der Behörde zur Herstellung der nördlichen und westlichen grenzständigen Gebäudeabschlusswände des rückwärtigen Anbaus des Wohnhauses und Geschäftshauses als Brandwände; Brandschutz durch Entfernung des auf den Außenwänden aufgebrachten brennbaren ...

  • rechtsportal.de

    Ordnungsverfügung der Behörde zur Herstellung der nördlichen und westlichen grenzständigen Gebäudeabschlusswände des rückwärtigen Anbaus des Wohnhauses und Geschäftshauses als Brandwände; Brandschutz durch Entfernung des auf den Außenwänden aufgebrachten brennbaren ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebäudeabschlusswand umfasst auch Wandbekleidung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 21.03.2001 - 4 B 18.01

    Beanstandung der gerichtlichen Feststellungen des streitigen Sachverhalts -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2017 - 10 A 1797/15
    Abgesehen davon, dass das Vorhaben angesichts des Umfangs der mit ihm verbundenen baulichen Änderungen der Anlage selbst (unter anderem die Entfernung mehrerer Teilstücke von teilweise auch tragenden beziehungsweise aussteifenden Innenwänden, die Aufstockung der Dachterrasse des Anbaus und der Einbau einer Dachgaube für den Fahrstuhl) wie auch der Änderung ihrer Nutzung (Rechtsanwaltskanzlei und Notariat im 2. OG) die Genehmigungsfrage hinsichtlich des Wohn- und Geschäftshauses neu aufgeworfen haben dürfte, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. März 2001 - 4 B 18.01 -, juris, Rn. 11 und vom 27. Juli 1994 - 4 B 48.94 -, juris, Rn. 6; OVG NRW, Urteil vom 24. April 2001 - 10 A 1402/98 -, juris, Rn. 13 ff. und Beschluss vom 22. August 2016 - 10 A 601/16 -, n.v., ist jedenfalls nichts dafür ersichtlich, dass auf den fraglichen Gebäudeabschlusswänden bereits vor der Umsetzung des Vorhabens das identische oder zumindest ein vergleichbares Wärmedämmverbundsystem aufgebracht und durch eine Baugenehmigung legalisiert oder materiell rechtmäßig war.
  • BVerwG, 27.07.1994 - 4 B 48.94

    Bauplanungsrecht: Neuerrichtung eines zulässigerweise im Außenbereich errichteten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2017 - 10 A 1797/15
    Abgesehen davon, dass das Vorhaben angesichts des Umfangs der mit ihm verbundenen baulichen Änderungen der Anlage selbst (unter anderem die Entfernung mehrerer Teilstücke von teilweise auch tragenden beziehungsweise aussteifenden Innenwänden, die Aufstockung der Dachterrasse des Anbaus und der Einbau einer Dachgaube für den Fahrstuhl) wie auch der Änderung ihrer Nutzung (Rechtsanwaltskanzlei und Notariat im 2. OG) die Genehmigungsfrage hinsichtlich des Wohn- und Geschäftshauses neu aufgeworfen haben dürfte, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. März 2001 - 4 B 18.01 -, juris, Rn. 11 und vom 27. Juli 1994 - 4 B 48.94 -, juris, Rn. 6; OVG NRW, Urteil vom 24. April 2001 - 10 A 1402/98 -, juris, Rn. 13 ff. und Beschluss vom 22. August 2016 - 10 A 601/16 -, n.v., ist jedenfalls nichts dafür ersichtlich, dass auf den fraglichen Gebäudeabschlusswänden bereits vor der Umsetzung des Vorhabens das identische oder zumindest ein vergleichbares Wärmedämmverbundsystem aufgebracht und durch eine Baugenehmigung legalisiert oder materiell rechtmäßig war.
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 17.90

    Wohnung in Zinngießerei - Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, Abstandsflächenrecht,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2017 - 10 A 1797/15
    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 17.90 -, juris, Rn. 30 ff.; OVG NRW, Urteil vom 28. Januar 2009 - 10 A 1075/08 -, juris, Rn. 49 ff. sowie Beschlüsse vom 26. Februar 2015 - 10 A 1432/12 -, n.v., vom 9. September 2010 - 10 B 1106/10 -, n.v. und vom 25. November 2009 - 10 A 2849/08 -, juris, Rn. 3 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2009 - 10 A 1075/08

    Fenster als Rettungsweg

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2017 - 10 A 1797/15
    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 17.90 -, juris, Rn. 30 ff.; OVG NRW, Urteil vom 28. Januar 2009 - 10 A 1075/08 -, juris, Rn. 49 ff. sowie Beschlüsse vom 26. Februar 2015 - 10 A 1432/12 -, n.v., vom 9. September 2010 - 10 B 1106/10 -, n.v. und vom 25. November 2009 - 10 A 2849/08 -, juris, Rn. 3 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2001 - 10 A 1402/98

    Steht ein eigener Abstandflächenverstoß einer Nachbarklage entgegen?

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2017 - 10 A 1797/15
    Abgesehen davon, dass das Vorhaben angesichts des Umfangs der mit ihm verbundenen baulichen Änderungen der Anlage selbst (unter anderem die Entfernung mehrerer Teilstücke von teilweise auch tragenden beziehungsweise aussteifenden Innenwänden, die Aufstockung der Dachterrasse des Anbaus und der Einbau einer Dachgaube für den Fahrstuhl) wie auch der Änderung ihrer Nutzung (Rechtsanwaltskanzlei und Notariat im 2. OG) die Genehmigungsfrage hinsichtlich des Wohn- und Geschäftshauses neu aufgeworfen haben dürfte, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. März 2001 - 4 B 18.01 -, juris, Rn. 11 und vom 27. Juli 1994 - 4 B 48.94 -, juris, Rn. 6; OVG NRW, Urteil vom 24. April 2001 - 10 A 1402/98 -, juris, Rn. 13 ff. und Beschluss vom 22. August 2016 - 10 A 601/16 -, n.v., ist jedenfalls nichts dafür ersichtlich, dass auf den fraglichen Gebäudeabschlusswänden bereits vor der Umsetzung des Vorhabens das identische oder zumindest ein vergleichbares Wärmedämmverbundsystem aufgebracht und durch eine Baugenehmigung legalisiert oder materiell rechtmäßig war.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2009 - 10 A 2849/08

    Anspruch auf Abweichung von den Anforderungen des § 36 Abs. 5 BauO NRW über die

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2017 - 10 A 1797/15
    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 17.90 -, juris, Rn. 30 ff.; OVG NRW, Urteil vom 28. Januar 2009 - 10 A 1075/08 -, juris, Rn. 49 ff. sowie Beschlüsse vom 26. Februar 2015 - 10 A 1432/12 -, n.v., vom 9. September 2010 - 10 B 1106/10 -, n.v. und vom 25. November 2009 - 10 A 2849/08 -, juris, Rn. 3 ff.
  • BVerwG, 17.11.2016 - 9 B 51.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2017 - 10 A 1797/15
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. November 2016 - 9 B 51/16 -, juris, Rn. 2.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2015 - 10 A 1432/12

    Genehmigungsbedürftigkeit bzgl. Errichtung und Nutzung eines Wintergartens auf

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2017 - 10 A 1797/15
    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 17.90 -, juris, Rn. 30 ff.; OVG NRW, Urteil vom 28. Januar 2009 - 10 A 1075/08 -, juris, Rn. 49 ff. sowie Beschlüsse vom 26. Februar 2015 - 10 A 1432/12 -, n.v., vom 9. September 2010 - 10 B 1106/10 -, n.v. und vom 25. November 2009 - 10 A 2849/08 -, juris, Rn. 3 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2016 - 10 A 601/16
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2017 - 10 A 1797/15
    Abgesehen davon, dass das Vorhaben angesichts des Umfangs der mit ihm verbundenen baulichen Änderungen der Anlage selbst (unter anderem die Entfernung mehrerer Teilstücke von teilweise auch tragenden beziehungsweise aussteifenden Innenwänden, die Aufstockung der Dachterrasse des Anbaus und der Einbau einer Dachgaube für den Fahrstuhl) wie auch der Änderung ihrer Nutzung (Rechtsanwaltskanzlei und Notariat im 2. OG) die Genehmigungsfrage hinsichtlich des Wohn- und Geschäftshauses neu aufgeworfen haben dürfte, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. März 2001 - 4 B 18.01 -, juris, Rn. 11 und vom 27. Juli 1994 - 4 B 48.94 -, juris, Rn. 6; OVG NRW, Urteil vom 24. April 2001 - 10 A 1402/98 -, juris, Rn. 13 ff. und Beschluss vom 22. August 2016 - 10 A 601/16 -, n.v., ist jedenfalls nichts dafür ersichtlich, dass auf den fraglichen Gebäudeabschlusswänden bereits vor der Umsetzung des Vorhabens das identische oder zumindest ein vergleichbares Wärmedämmverbundsystem aufgebracht und durch eine Baugenehmigung legalisiert oder materiell rechtmäßig war.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2017 - 7 A 1830/16

    Prüfung der Nachbarrechtswidrigkeit einer Baugenehmigung; Hinnahme einer

    Aus dem von den Klägern angesprochenen Berufungsverfahren des OVG NRW - 10 A 1797/15 - lässt sich nichts für eine andere Beurteilung entnehmen.

    vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 24.5.2017 - 10 A 1797/15 -, juris.

  • VGH Bayern, 27.08.2019 - 15 ZB 19.428

    Beseitigungsanordnung für eine brennbare Wärmedämmung an einer

    Nach Sinn und Zweck des Art. 28 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 BayBO umfassen die Begriffe der Gebäudeabschlusswand und ihrer Baustoffe daher auch mit der Wand verbundene Wandbekleidungen, sodass auch diese - wie die Gebäudeabschlusswand im Übrigen - schon gem. Art. 28 Abs. 3 Satz 1 BayBO und nicht erst seit bzw. aufgrund der neueren Regelung des Art. 28 Abs. 7 Satz 3 BayBO nichtbrennbar sein müssen (vgl. auch OVG NRW, U.v. 24.5.2017 - 10 A 1797/15 - juris Rn. 27 ff., insbes. Rn. 34 ff.; LG Frankenthal, U.v. 10.9.2015 - 6 O 233/12 - juris Rn. 18 ff.).
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